Medikamentenkühlschränke nach DIN 13277: Optimierte Lagerung und Sicherheit
Entdecken Sie die Vorteile von Medikamentenkühlschränken nach DIN 13277 und erfahren Sie, wie sie eine sichere und effiziente Lagerung von kühlpflichtigen Arzneimitteln gewährleisten.
Hohe Anforderungen an die Lagerung von Arzneimitteln
Die Lagerung von kühlpflichtigen Arzneimitteln erfordert besonders hohe Anforderungen, um die Qualität der Produkte gemäß den Vorgaben des § 4 des Arzneimittelgesetzes sicherzustellen. Wenn keine spezifischen Lagerungsbedingungen für ein Arzneimittel festgelegt sind, muss die Lagerung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft erfolgen.
Medikamentenkühlschränke nach DIN 13277: Innovative Funktionen und Ausstattung
Medikamentenkühlschränke nach DIN 13277 sind mit zahlreichen Funktionen und Ausstattungsmerkmalen ausgestattet, um hochwertige Präparate und empfindliche Medikamente bestmöglich zu schützen. Die integrierte Elektronik ermöglicht eine präzise Temperaturregelung und schafft in Kombination mit der effizienten Isolierung und dem dynamischen Kühlsystem optimale Lagerbedingungen. Optische und akustische Alarmsysteme warnen bei unerwünschten Temperaturabweichungen. Liebherr-Kühlgeräte bieten die Sicherheit und Konstanz, die bei der Medikamentenlagerung zählt: 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr.
Sicherheit nach DIN 13277
Alle Liebherr-Geräte zur Medikamentenlagerung entsprechen der DIN-Norm "Kühlgeräte für Arzneimittel DIN 13277". Damit ist gewährleistet, dass sich die Geräte speziell für die Arzneimittellagerung eignen und ein Höchstmaß an Sicherheit für den verantwortungsbewussten Anwender bieten.
DIN 13277 umfasst folgende grundlegende Anforderungen:
- Einhaltung einer Betriebstemperatur von +2 °C bis +8 °C
- Einsetzbar in Umgebungstemperaturen von +10 °C bis +35 °C
- Geräuschemission von unter 60 dB(A)
- Optische und akustische Warnvorrichtung für Hoch- und Tieftemperaturalarm
- Vorbereitung zur Aufzeichnung der Betriebstemperatur
- Optischer und akustischer Netzausfall-Alarm für mindestens 12 Stunden (Stromausfall-Alarm)
- Sicherheitsthermostat zur Vermeidung von Temperaturen unter +2 °C
- Mechanische Belastungsfähigkeit der Einbauten mindestens 100 kg/m²
- Abschließbare Tür
Das Hauptanliegen der Lagerung besteht darin, die Qualität der Arzneimittel zu erhalten, negative Einflüsse zu vermeiden und Verwechslungen auszuschließen. Arzneimittel sollten daher übersichtlich und systematisch gelagert werden. Passende Lagersysteme finden Sie auf unserer Website.
Lagerung von Arzneimitteln: Temperaturbereiche
Das Europäische Arzneibuch unterscheidet bei der Lagerung von Arzneimitteln zwischen folgenden Temperaturbereichen:
- Tiefgekühlt: unterhalb von –15° C
- Kühlschrank: zwischen + 2° und + 8° C
- Kalt oder kühl: zwischen + 8° und + 15° C
- Raumtemperatur: zwischen + 15° und + 25° C
Kühlschrank +2°C und +8°C | Kalt oder kühl +8°C bis +15°C | Tiefgekühlt unterhalb von -15°C |
Für Arzneispezialitäten ergibt sich die Lagertemperatur aus der Kennzeichnung. Für die meisten Arzneispezialitäten gilt eine maximale Lagertemperatur von 25° C. Weitere Informationen zur Lagerung von Arzneimitteln gemäß Apothekenbetriebsordnung finden Sie auf unserer Website.
Links zu anderen Webseiten:
- Link zur DIN 58345: https://med-depot.at/medikamenten-kuehlschraenke-nach-din-58345
- Link zur Produktkategorie: https://med-depot.at/medikamentenkuehlschraenke/
- Link zur Apothekenbetriebsordnung: https://med-depot.at/apothekenbetriebsordnung-lagerung-arzneimittel
- Blogseite zur DIN 13277: https://med-depot.at/din-13277-2022-05
Temperaturaufzeichnung in der Apotheke
Die Apothekenbetriebsordnung enthält keine Bestimmung über die regelmäßige Messung und Aufzeichnung der Lagerungsbedingungen, insbesondere der Temperaturmessungen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) verlangt von den Apotheken in Zusammenhang mit der Rücknahme von Arzneimitteln durch Hersteller oder Großhändler entsprechend der Arzneimittelbetriebsordnung, insbesondere für Kühlware, Temperaturaufzeichnungen mittels eines regelmäßig kalibrierten Min.-Max.-Thermometers oder besser mit geeigneten Datenloggern bzw. entsprechenden Kühlschränken (DIN 58345 /ÖNORM K 2040).
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Aufzeichnungen aufbewahren
Die Österreichische Apothekerkammer empfiehlt für diese Temperaturaufzeichnungen in analoger Anwendung von § 15 Abs. 1 AMBO 2009 eine Aufbewahrung von mindestens fünf Jahren ab der letzten Eintragung.
Mit Schreiben vom 5. April 2017 hat das BASG mitgeteilt, dass § 33 Abs. 3 Arzneimittelbetriebsordnung 2009 - AMBO 2009 grundsätzlich für alle Arzneimittel gilt und nunmehr "aus gegebenem Anlass" in einem nächsten Schritt die Überwachung der Einhaltung dieser Vorgaben auf suchgifthaltige Arzneimittel ausgedehnt wird.
Bei Retouren von Kühlwaren und suchgifthaltigen Arzneimitteln an den Großhandel oder an Herstellbetriebe muss daher die Apotheke schriftlich bestätigen können, dass im Zeitraum der Lagerung keine Temperaturabweichungen aufgetreten sind und auf Verlangen die Temperaturaufzeichnungen zur Verfügung stellen (vgl. Kammer-Info der Österreichischen Apothekerkammer Nr. F17/17 vom 12. April 2017).
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