Umweltförderung Energieeffiziente Kühlgeräte

Umweltförderung für effizienze Kühl- und Gefriergeräte

Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch, die den „Topprodukte“-Kriterien entsprechen. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Förderung wird als Pauschale, abhängig vom Gerätetyp gewährt und ist mit 30% der Anschaffungskosten beschränkt. Die Investitionskosten für einen Förderungsantrag müssen sich auf mind. 2.000 Euro belaufen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Berechnung der Förderung erfolgt in Form einer Pauschale pro installiertem Gerät, abhängig von der jeweiligen Kategorie und wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Investitionskostenzuschuss vergeben.

Gerätekategorie

Pauschalförderung pro Gerät
Kühlschrank 1-türig EUR 300,--
Kühlschrank 2-türig EUR 450,--
Gefrierschrank 1-türig EUR 350,--
Gefrierschrank 2-türig EUR 500,--
Getränkekühler EUR 100,--
Universal-Tiefkühltruhen EUR 300,--
Lager-Gefrierschränke Unterbau bis zu 300 Liter Nutzinhalt EUR 100,--
Lager-Kühlschränke Unterbau bis zu 300 Liter Nutzinhalt EUR 100,--
 Die Förderung ist mit 30 % der Anschaffungskosten begrenzt und wird als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt.
 Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt Förderungsberechnung unter www.umweltfoerderung.at/uploads/_infoblatt_frderungsberechnung.pdf

Wer wird gefördert?

Förderungsmittel für energieeffiziente Kühl- und Gefriergeräte werden für alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen bereitgestellt. Darüber hinaus können auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen einreichen. Das heißt die Förderung kann selbstverständlich von jedem Apotheker, Hausarzt sowie auch den Dienstleistern in der Pflege in Anspruch genommen werden.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Anschaffung von steckerfertigen, energieeffizienten und umweltfreundlichen Kühl- und Gefriergeräten für den gewerblichen Gebrauch mit integriertem, hermetischem Kälteaggregat, die auf www.b2b.topprodukte.at gelistet sind, bzw. den Effizienzkriterien von topprodukte.at entsprechen. Genaue Informationen für Ihr Projekt finden Sie in unserem Informationsblatt.

Zeitpunkt der Antragstellung

Die Antragstellung ist ab 02.01.2017 möglich und muss nach der Umsetzung Ihres Projekts erfolgen. Sie ist allerdings nur bis sechs Monate nach Rechnungslegung möglich.

Alle wichtigen Informationen und Förderungskriterien finden Sie im Informationsblatt.

Antrag stellen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • das unterfertigte Formular Formular zur Förderungsabrechnung inkl. Bestätigung der Förderungsbedingungen
  • Rechnungskopien aus denen Anzahl, Gerätetyp und Kategorie der installierten Kühl- bzw. Gefriergeräte ersichtlich ist
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein,…)
  • Produktdatenblatt als Nachweis der Einhaltung der Effizienzkriterien von topprodukte.at, wenn das Kühl- und Gefriergerät nicht als Topprodukt gelistet ist

Eine genaue und maßnahmenbezogene Checkliste finden Sie im Informationsblatt.

Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung von steckerfertigen und energieeffizienten Kühl- und Gefriergeräten bitte ausschließlich online direkt bei der KPC. Hier geht es zum Onlineantrag Kühl- und Gefriergeräte.

Alle Formulare zur Antragstellung

Formular zur Förderungsabrechnung inkl. Bestätigung der Förderungsbedingungen

Weitere Informationen zur Antragstellung

Informationsblatt zu Ihrem Projekt

Informationsblatt zur Antragstellung

Auszahlung

Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig eingereicht haben, durchläuft er einen Beurteilungs- und Genehmigungsprozess. Nach erfolgter Genehmigung erhalten Sie von uns direkt ein Auszahlungsschreiben und die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen. Mit dem Auszahlungsschreiben kommt der Förderungsvertrag zustande. 

Auf Meine Förderung können Sie jederzeit den aktuellen Status Ihres Projektes einsehen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Anschluss an die Auszahlung der Förderungsmittel, über einen bestimmten Zeitraum, die im Vertrag geregelten Pflichten wie u.a. technische Auflagen, Informations- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen sind. Die Einhaltung derselben wird von uns stichprobenartig kontrolliert.

Kontaktformular

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